Geschäftsnummer: | 24.3860 |
Eingereicht von: | Jost Marc |
Einreichungsdatum: | 12.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Gedenktag; Bundesrat; Bundesverfassung; Kantonen; Gemeinden; Bildungseinrichtungen; Möglichkeit; Dokuments; Staat; Bewusstsein; Feiertag |
Der Bundesrat soll prüfen, ob der 12. September als Gedenktag für die Bundesverfassung eingeführt werden kann. Ziel ist es, Bund, Kantonen, Gemeinden und Bildungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, die Bedeutung dieses grundlegenden Dokuments für unseren modernen Staat zu würdigen, zu feiern und im Bewusstsein zu verankern. Es geht nicht um einen Feiertag, sondern um einen Gedenktag.
Am 12. September 1848 wurde die erste Bundesverfassung angenommen. Dieses Datum ist wohl das wichtigste, aber nicht das einzige Datum, das für die Gründung des modernen Schweizer Staates von Bedeutung ist. Auch heute, 176 Jahre später, bilden die Prinzipien dieser Verfassung die Grundlage unseres Zusammenlebens. Die erste Bundesverfassung ist von zentraler Bedeutung für die Geschichte der Schweiz. Sie legte 1848 den Grundstein für unseren demokratischen, föderalistischen Staat, der sich auf Recht und Gewaltenteilung stützt.
Es besteht die Gefahr, dieses Erbe als selbstverständlich anzusehen, das Interesse an der Demokratie zu verlieren, Werte und Vertrauen zu verlieren, sich abzuwenden oder uneinig zu sein. Ein Tag, der der Geburt des Bundesstaates gewidmet ist, ermöglicht es, dieses gemeinsame gesellschaftliche Projekt in der Bevölkerung zu thematisieren und zu fördern.
Die Einführung eines Bundesverfassungstages soll es ermöglichen:
Es gibt in der Schweiz bereits den Nationalfeiertag am 1. August. Der Tag der Bundesverfassung soll kein zusätzlicher Feiertag werden.